Schulanmeldung Klasse 1
Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kann-Regelung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs bis 30. Juni des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes feststellt.
Anmeldung für Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Hödingen:
Die Anmeldung findet jeweils im Januar/Februar für das kommende Schuljahr statt. Der Termin wird rechtzeitig im "Hallo Ü" bekanntgegeben. Außerdem lädt die zuständige Grundschule die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Sollten Sie keine Einladung von uns erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat und vereinbaren sie einen Termin.
Für Kinder außerhalb unseres Einzugsbereichs:
Melden Sie sich bitte zuerst an der für das Kind zuständigen Schule und stellen Sie dort einen Antrag auf Schulbezirkswechsel. Dieser wird nach Bearbeitung an das Staatliche Schulamt Markdorf weitergeleitet. Da Grundschulen verbindliche Einzugsbereiche haben, werden Anträge nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kann-Regelung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs bis 30. Juni des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes feststellt.
Anmeldung für Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Hödingen:
Die Anmeldung findet jeweils im Januar/Februar für das kommende Schuljahr statt. Der Termin wird rechtzeitig im "Hallo Ü" bekanntgegeben. Außerdem lädt die zuständige Grundschule die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Sollten Sie keine Einladung von uns erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat und vereinbaren sie einen Termin.
Für Kinder außerhalb unseres Einzugsbereichs:
Melden Sie sich bitte zuerst an der für das Kind zuständigen Schule und stellen Sie dort einen Antrag auf Schulbezirkswechsel. Dieser wird nach Bearbeitung an das Staatliche Schulamt Markdorf weitergeleitet. Da Grundschulen verbindliche Einzugsbereiche haben, werden Anträge nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.
Haben Sie Fragen rund um die Einschulung oder Umschulung?
Wir beraten Sie, auch bei Überlegungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch oder im Hinblick auf eine vorzeitige Einschulung Ihre Kindes. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin über unser Sekretariat.
Wir beraten Sie, auch bei Überlegungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch oder im Hinblick auf eine vorzeitige Einschulung Ihre Kindes. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin über unser Sekretariat.
NAVi 4 BW
Neues Aufnahmeverfahren in Klasse 4, Baden- Württemberg
Änderungen ab dem Schuljahr 2024/2025
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Grundlage der Grundschulempfehlung für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten und deren Niveaustufen (G, M, E)
Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen:
Dienstag, 27.11.2025, 19:00 Uhr, MZH Hödingen
19. & 20. November 2025:
Kompass 4
Dezember - Januar 2025/2026
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4
6.02.2026
Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4
Bis 14.2.2026 (4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung)
Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am Potenzialtest wünschen. Eingang der Anmeldung zum Potenzialtest bei dem gewünschten Gymnasium spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
Februar/März 2026
Durchführung der Potenzialtests am Gymnasium
9. - 13.3.2026
Anmeldung an den weiterführenden Schulen
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert. Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung und seiner Lern- und Arbeitshaltung.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Grundlage der Grundschulempfehlung für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten und deren Niveaustufen (G, M, E)
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
- das Ergebnis von Kompass 4/ Kompetenzmessung,
- der Elternwille.
Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen:
Dienstag, 27.11.2025, 19:00 Uhr, MZH Hödingen
19. & 20. November 2025:
Kompass 4
Dezember - Januar 2025/2026
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4
6.02.2026
Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4
Bis 14.2.2026 (4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung)
Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am Potenzialtest wünschen. Eingang der Anmeldung zum Potenzialtest bei dem gewünschten Gymnasium spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
Februar/März 2026
Durchführung der Potenzialtests am Gymnasium
9. - 13.3.2026
Anmeldung an den weiterführenden Schulen
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