Schul- und Hausordnung der Grundschule Hödingen, Stand 2.7.2019
Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft von Kindern, Eltern, Lehrerinnen, Schulsozialarbeiterin und dem Schulpersonal. Wir legen großen Wert auf Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahmen, Höflichkeit und Toleranz.
Damit sich alle am Schulleben Beteiligten hier wohl fühlen können und die Schule ihrer Aufgabe gerecht werden kann, ist es wichtig, dass sich alle an Regeln und Umgangsformen halten.
Öffnungszeiten der Grundschule Hödingen
Pause: 9.30 – 9.50Uhr
o 3. und 4. Stunde: 9.50 – 11.20Uhr
Pause: 11.20 – 11.35Uhr
o 5. Stunde: 11.35 – 12.20Uhr
o 6. Stunde: 12.25 – 13.10Uhr
Schulwege
Verhalten im Schulhaus und im Klassenzimmer
Verhalten in den Pausen
Fernbleiben vom Unterricht
Verfahren bei Verstößen gegen die Schulordnung
Mögliche Erziehungsmaßnahmen (vgl. §23 SchG)
Die vorliegende Schul- und Hausordnung tritt nach Beratung in der Gesamtlehrerkonferenz und durch Beschluss der Schulkonferenz am 02.07.2019 in Kraft.
_____________________________________________________________________________
Ich habe mit meinem Kind die Schul- und Hausordnung gelesen und besprochen.
Name des Kindes:__________________________________________ ___ Klasse: ________
Unterschrift der Eltern:__________________________________________ Datum: ________
Damit sich alle am Schulleben Beteiligten hier wohl fühlen können und die Schule ihrer Aufgabe gerecht werden kann, ist es wichtig, dass sich alle an Regeln und Umgangsformen halten.
- Wir sind freundlich zueinander.
- Wir grüßen uns.
- Wir helfen uns gegenseitig.
- Wir hören einander zu.
- Wir schlagen uns nicht.
- Wir drohen nicht.
- Wir sagen zu anderen Kindern keine Schimpfworte.
- Wir fassen niemanden an, der das nicht möchte.
- Wir gehen sorgsam mit den Sachen (auch von anderen) um.
- Bei STOP ist Schluss.
Öffnungszeiten der Grundschule Hödingen
- Ab 7:45 Uhr kommen die Kinder auf dem Schulgelände an und halten sich auf dem Schulhof auf. Das Schulhaus ist ab 7:45 Uhr geöffnet; eine Aufsichtsperson ist im Schulhaus zu erreichen. Mit dem Gong um 7:50 Uhr gehen die Kinder ins Schulhaus und bereiten sich im Klassenraum/Fachraum auf den Unterricht vor.
- Die Unterrichtszeiten sind:
Pause: 9.30 – 9.50Uhr
o 3. und 4. Stunde: 9.50 – 11.20Uhr
Pause: 11.20 – 11.35Uhr
o 5. Stunde: 11.35 – 12.20Uhr
o 6. Stunde: 12.25 – 13.10Uhr
- Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Klassenzimmer ordentlich und sauber. Die Stühle werden hochgestellt.
Schulwege
- Kinder, die mit dem Bus kommen, gehen auf dem Gehweg zur Schule. In der Max- Mutscheller- Straße endet der Gehweg. Von da an gehen sie am der rechten Straßenrand weiter. Nach dem Feuerwehrhaus überqueren sie die Straße und gehen auf den Schulhof.
- Der Weg vom Schulhaus zur Bushaltestelle ist analog zu diesem Weg.
- Kinder, die über den Parkplatz gehen, achten auf rückwärts fahrende Autos.
- In den ersten Schulwochen wird der Schulweg geübt und besprochen.
- An der Bushaltestelle verhalten sich die Kinder rücksichtsvoll um Unfälle zu vermeiden.
- Die Kinder der ersten Klasse dürfen zuerst in den Bus einsteigen. Nachfolgend steigen die Kinder nach Klassen (aufsteigend von Klasse 2 bis Klasse 4) ein. (Änderung nach Beschluss der Schulkonferenz am 14.06.2016)
- Das Verhalten am Bus wird in der ersten Schulwoche in den Klassen besprochen.
- Wir empfehlen, dass die Kinder nicht mit dem Roller oder dem Fahrrad in die Schule kommen.
- In jedem Fall müssen die Kinder vor dem Betreten/ Befahren des Schulhofes absteigen und schieben.
- Eltern werden gebeten den Parkplatz zu nutzen und dort ihre Kinder ungefährdet ein- und aussteigen zu lassen.
Verhalten im Schulhaus und im Klassenzimmer
- Im Schulhaus und in den Klassenzimmern verhalten sich alle so, dass niemand zu Schaden kommt.
- Zur Vermeidung von Unfällen darf im Schulhaus nicht gerannt oder getobt werden.
- Auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und auf dem Schulgelände wird geachtet.
- Zur Höflichkeit und Sauberkeit gehört es, dass in der Schule kein Kaugummi gekaut wird.
- Die Toiletten werden sauber hinterlassen.
- Wer Geld oder Wertgegenstände mitbringt, ist dafür selbst verantwortlich.
- Mobiltelefone und andere elektrische Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Verstoß werden die Geräte einbehalten, bis die Eltern sie abholen.
- Fundsachen werden am Fundregal gesammelt. Das Regal wird in den Sommerferien ausgeräumt und die Sachen gespendet. Eltern und Kinder schauen vorher noch einmal nach.
- In der Turnhalle dürfen Geräte nur unter Aufsicht der Lehrkräfte benutzt werden.
Verhalten in den Pausen
- Mit Beginn der Pause gehen die Kinder zügig auf den Schulhof.
- Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden.
- Das Werfen von Schneebällen, Steinen oder anderen Gegenständen ist wegen großer Unfallgefahr verboten.
- Die Regeln der Kletterwand sind einzuhalten. Sie werden den Kindern jeweils zu Beginn eines Schuljahres bekannt gegeben.
- Die Regelungen für das Fußballspielen sind einzuhalten. Sie sind am Mitteilungsbrett für Schüler ausgehängt.
- Die Spielgeräte sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck bestimmt.
- Mit fremdem Eigentum muss man sorgfältig umgehen. Wird etwas zerstört, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen.
- Verstöße gegen die Pausenregeln werden mit einem Spielverbot für die nächste Pause geahndet.
Fernbleiben vom Unterricht
- Kann ein Schüler/ eine Schülerin nicht den Unterricht besuchen, muss am Fehltag bis spätestens 9.00 Uhr Bescheid gegeben werden.
- Zuständig für notwendige Beurlaubungen:
- Für eine Stunde: die Fachlehrerin
- Für bis zu zwei Tagen: die Klassenlehrerin
- Für mehrere Tage: die Schulleitung
- Beurlaubungen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
- Direkt vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nicht zulässig.
- Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Verfahren bei Verstößen gegen die Schulordnung
- Wer sich nicht an die Schul- und Hausordnung oder an die Klassenregeln hält, wird in einem Gespräch auf sein Fehlverhalten hingewiesen.
- Das Gespräch findet mit der Lehrkraft statt, die den Verstoß feststellt.
- Zum Gespräch können hinzugezogen werden: Klassenlehrerin, Schulleitung, Eltern, Schulsozialarbeiterin
Mögliche Erziehungsmaßnahmen (vgl. §23 SchG)
- Eintragung des Fehlverhaltens im Klassenbuch
- Zeitweises Unterbringen in einer anderen Klasse
- Anfertigung von Sonderarbeiten
- Übernahme von Aufgaben für die Schulgemeinschaft (z.B. Reinigen von Klassenräumen oder Schulhof)
- Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen (Klassenfahrten, Theaterfahrt, Wandertag…)
- Vorzeitiges Abholen des Kindes aus dem Unterricht durch die Sorgeberechtigten
Die vorliegende Schul- und Hausordnung tritt nach Beratung in der Gesamtlehrerkonferenz und durch Beschluss der Schulkonferenz am 02.07.2019 in Kraft.
_____________________________________________________________________________
Ich habe mit meinem Kind die Schul- und Hausordnung gelesen und besprochen.
Name des Kindes:__________________________________________ ___ Klasse: ________
Unterschrift der Eltern:__________________________________________ Datum: ________

gsh_schulordnung_stand2019.pdf |